Wer vor inkrafttreten des neuen Bundespsychotherapeutengesetzes unseren Bachelor „Angewandte Psychologie“ beginnt, hat das Recht, nach den bestehenden Regeln einen Master und anschließend die Kinder- und Jugend– oder die Erwachsenentherapieausbildung zu absolvieren.
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.